Biorespect - Wir hinterfragen Biotechnik

GV-Nahrungsmittel: Bereits im Ladenregal?

Weltweit werden gentechnisch veränderte Nutzpflanzen bereits im grossen Stil angebaut. Auch die Herstellung von Zusatzstoffen mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen ist bereits weit fortgeschritten. Für Konsument:innen ist es schwierig abzuschätzen, inwieweit sie beim Einkauf bereits mit GV-Lebensmitteln konfrontiert sind.

Gentechnisch veränderte Lebensmittel sind in der Schweiz wie auch auf europäischer Ebene bewilligungspflichtig, ausserdem existiert eine Kennzeichnungspflicht. In der Schweiz sind derzeit drei GV-Maislinien, eine Sojalinie, zwei Vitamine (B2 und B12), zwei Labfermente und einige weitere GV-Enzyme zugelassen. Allerdings ist die Ablehnung der Konsument:innen von genmanipulierten Lebensmitteln gross. Deshalb verzichtet der Schweizer Detailhandel bewusst darauf, Produkte mit genmanipulierten Bestandteilen anzubieten. Ausserdem ist die Schweizer Landwirtschaft wegen des bestehenden Moratoriums bis mindestens Ende 2025 dazu verpflichtet, gentechfrei zu produzieren.

Kennzeichnung

Die Kennzeichnungspflicht umfasst in der Schweiz alle Lebensmittel, Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe, die von einem gentechnisch veränderten Organismus stammen. Das bedeutet, dass alle Lebensmittel, die solche Bestandteile enthalten, im Zutatenverzeichnis entsprechend kenntlich gemacht werden müssen. Allerdings entfällt die Kennzeichnungspflicht, wenn der Schwellenwert von 0,9 Prozent GVO-Anteil nicht überschritten wird. Auch Spuren nicht bewilligter, gentechnisch veränderter Organismen werden toleriert, wenn sie den Grenzwert von 0,5 Prozent pro Zutat nicht übersteigen. Tierische Produkte indes müssen nicht kenntlich gemacht werden, auch wenn die Aufzucht der Tiere mit Futtermitteln aus Gentech-Anbau wie Sojaschrot erfolgte.

Vitamine und Zusatzstoffe

Einige Lebensmittelzusatzstoffe und Vitamine werden analog zu medizinischen Wirkstoffen mittels gentechnisch veränderter Mikroorganismen produziert. In wenigen Fällen – etwa bei den Vitaminen B2 und B12 – haben sich gentechnische Produktionsverfahren weitgehend durchgesetzt, in anderen werden weiterhin auch Verfahren ohne GVO genutzt. Weil die Zusatzstoffe selbst nicht aus einem gentechnisch veränderten Rohstoff hergestellt werden, müssen sie nicht deklariert werden.

Enzyme

Enzyme spielen bei der Herstellung einiger Lebensmittel eine Rolle, obwohl sie im Zutatenverzeichnis selten aufgeführt werden. Bei Käse oder Backwaren wirken diese Enzyme als Katalysatoren, die bestimmte Prozesse in Gang bringen. Etwa die Hälfte der Lebensmittelenzyme werden heute (Stand 2022) mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen gewonnen, eine Deklarationspflicht gibt es nicht