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Lebensmittel

GV-Nahrungsmittel: Bereits im Ladenregal?

 

Weltweit werden gentechnisch veränderte Nutzpflanzen bereits im grossen Stil angebaut. Auch die Herstellung von ZUsatzstoffen mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen ist bereits weit fortgeschritten. Für Konsument:innen ist es schwierig abzuschätzen, in wie weit sie beim Einkauf bereits mit GV-Lebensmitteln konfrontiert sind.

Gentechnisch veränderte Lebensmittel sind in der Schweiz wie auch auf europäischer Ebene bewilligungspflichtig, ausserdem existiert eine Kennzeichnungspflicht. In der Schweiz sind derzeit drei GV-Maislinien, eine Sojalinie, zwei Vitamine (B2 und B12), zwei Labfermente sowie einige weitere GV-Enzyme zugelassen (Liste BLV, 2022). Allerdings ist die Ablehnung von Konsumentinnen und Konsumenten gegen genmanipulierte Lebensmittel gross – deshalb verzichtet der Schweizer Detailhandel bewusst auf das Angebot von Produkten mit genmanipulierten Nahrungsbestandteilen. Ausserdem ist die Schweizer Landwirtschaft wegen des bestehenden Moratoriums bis mindestens Ende 2025 dazu verpflichtet, gentechfrei zu produzieren.

Kennzeichnung

Die Kennzeichnungspflicht umfasst in der Schweiz alle Lebensmittel, Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe, die von einem gentechnisch veränderten Organismus stammen. Das bedeutet, dass alle Lebensmittel, die solche Bestandteile enthalten , im Zutatenverzeichnis entsprechend kenntlich gemacht werden müssen. Allerdings entfällt die Kennzeichnungspflicht, wenn der Schwellenwert von 0,9 Prozent GVO-Anteil nicht überschritten wird. Auch Spuren nicht bewilligter, gentechnisch veränderter Organismen werden toleriert, wenn sie den Grenzwert von 0,5% pro Zutat nicht übersteigen. Tierische Produkte indes müssen noch immer nicht kenntlich gemacht werden, auch wenn die Aufzucht der Tiere mit Futtermitteln aus Gentech-Anbau (z.B. Sojaschrot) erfolgte.

Vitamine und Zusatzstoffe

Einige Lebensmittelzusatzstoffe und Vitamine werden analog zu medizinischen Wirkstoffen mittels gentechnisch veränderter Mikroorganismen produziert. In wenigen Fällen - etwa bei den Vitamin B2 und B12 - haben sich gentechnische Produktionsverfahren weitgehend durchgesetzt, in anderen werden weiterhin auch Verfahren ohne GVO genutzt. Weil die Zusatzstoffe selber nicht aus einem gentechnisch veränderten Rohstoff hergestellt werden, müssen sie nicht deklariert werden.

Enzyme

Enzyme spielen bei der Herstellung einiger Lebensmittel eine Rolle, obwohl sie im Zutatenverzeichnis selten aufgeführt werden. Bei Käse oder Backwaren wirken diese Enzyme als Katalysatoren, die bestimmte Prozesse in Gang bringen. Etwa die Hälfte der Lebensmittelenzyme  werden heute (Stand 2022) mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen gewonnen, eine Deklaration entfällt.