Gentechnisch veränderte Pflanzen
Der kommerzielle weltweite Anbau genveränderter Pflanzen beschränkt sich hauptsächlich auf vier Pflanzenarten: Soja, Mais, Baumwolle und Raps. Mehr als die Hälfte aller mit gv-Sorten bewirtschafteten Flächen entfällt auf Sojabohnen, die grösstenteils gegen das Herbizid Glyphosat und weitere Herbizide resistent sind.
Gentechnisch veränderte Pflanzen werden seit Mitte der neunziger Jahre kommerziell angebaut. Seither ist die weltweite Anbaufläche auf rund 185 Mio Hektar im Jahr 2016 angestiegen. Über 90 Prozent der GV-Pflanzen werden in den USA, Brasilien, Argentinien, Indien sowie in Kanada angebaut. Im 2014 waren rund 53 Prozent aller gentechnisch veränderten Pflanzen resistent gegen Herbizide, etwa 14 Prozent gegen Insekten und 3 Prozent verfügen über beide Resistenzen.
Die Versprechen, die Welternährung zu sichern, wurden nicht eingelöst. Die Hoffnung, dass der Spritzmitteleinsatz mit Hilfe von GV-Pflanzen reduziert werden könne, hat sich zerschlagen. Durch grossflächig auftretende Resistenzbildung bei Unkräutern werden immer grössere Pestizidmengen notwendig, um die Felder unkrautfrei zu halten.
Seit einigen Jahren schreiten die Entwicklungen rund um die sogenannten «neuen gentechnischen Verfahren» voran. Insbesondere die Frage der Regulierung sorgt aktuell für Diskussionen auf nationaler und internationaler Ebene. Für biorespect ist klar: Die «neuen gentechnischen Verfahren» sind Gentechnik und müssen die im Gentechnikgesetz vorgeschrieben Risikobeurteilung durchlaufen. Sollen solche Produkte eines Tages auf dem Markt erhältlich sein, müssen sie entsprechend deklariert werden, so dass die Wahlfreiheit der KonsumentInnen gewahrt wird.
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Schweiz
Aktuell: Der Bundesrat strebt eine Verlängerung des u.g. Moratoriums für weitere 4 Jahre an. Mit einbezogen wurden jetzt auch die sog. neuen gentechnischen Verfahren. biorespect hat eine Stellungnahme zur Vernehmlassung eingereicht.
Schweizer Äcker sind bisher noch gentechnikfrei. Seit 2005 gilt ein Moratorium, das den Anbau und das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Pflanzen verbietet. Erst im 2017 wurde das Moratorium um weitere 4 Jahre bis 2021 verlängert. Eine vorgeschlagene Regelung der Koexistenz für die Zeit nach Ablauf des Moratoriums wurde klar abgelehnt. Zu viele Details in Bezug auf Kosten und Risiken bleiben ungeklärt. Die Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen zu Forschungszwecken bleibt jedoch weiterhin vom Moratorium ausgenommen.
biorespect geht dieser Entscheid zu wenig weit. Der Verein wird sich deshalb auch weiterhin für ein Anbauverbot gentechnisch veränderter Nutzpflanzen und eine gentechnikfreie Schweiz einsetzen.