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Eizellenspende: Bald auch in der Schweiz? 

Die Kommissionsmotion, mit der die Eizellenspende in der Schweiz für Ehepaare zugelassen werden soll, wurde vom Nationalrat mehrheitlich gutgeheissen. Die WBK des Ständerates hatte die Motion bereits im Juni auf der Tagesordnung. Nach einer Anhörung, bei der auch biorespect die Gelegenheit hatte, die kritischen Aspekte des Verfahrens aufzuzeigen, fällte die Kommission am 22. August einen äusserst knappen Entscheid. Mit nur eine Stimme Mehrheit nimmt die WBK-S die Motion an. 

Eizellenspende: Offene Fragen und Probleme

Die Zulassung des fortpflanzungsmedizinischen Verfahrens der Eizellenspende wird seit geraumer Zeit auch für die Schweiz gefordert. Bisher wurden die Vorstösse, die aus der Mitte des Parlaments erfolgten, von den Rät:innen mehrheitlich abgewiesen. Hinter den Vorstössen standen meist die Interessen der Fortpflanzungsmedizin, die sich mit der Zulassung des Verfahrens auch weitere Gewinne verspricht. Die künstliche Befruchtung mit einer fremden Eizelle bringt jedoch eine Reihe von Problemen und Risiken mit sich, die in der Debatte meist ausgeblendet werden. Das Verfahren wurde bisher auch auf Eis gelegt, da die Zulassung eine Reihe gesetzlicher Änderungen erforderlich macht. So wird nicht nur das Fortpflanzungsmedizingesetz tangiert sondern darüberhinaus müssen auch familienrechtliche Fragen und Fragen des Kindeswohls geklärt werden. 

Recht des Kindes über die eigene Herkunft

Die Frauen und Paare, die das Verfahren zur Zeit in Anspruch nehmen, reisen bisher für die Behandlung ins Ausland. Beliebte Ziele sind dabei insbesondere Tschechien und Spanien. In beiden Ländern erfolgt die Eizellenspende anonym, das heisst, dass die so entstandenen Kinder später nichts über ihre genetische Herkunft in Erfahrung bringen können. Dies widerspricht dem Recht des Kindes auf Wissen über die eigene Herkunft. Das Problem bleibt jedoch im Grunde auch bei einer «offenen» Eizellenspende bestehen. Diese sieht zwar vor, dass Kinder ab einem bestimmten Alter das Recht haben, Einsicht in die Daten der Eizellspenderin zu nehmen. Die Spenderin erklärt sich für eine mögliche Kontaktaufnahme des Kindes bereit. Das Kind aber kann dieses Recht nur in Anspruch nehmen, wenn die Eltern es über das fortpflanzungsmedizinische Verfahren aufklären. 

Eizellen aus der Schweiz - Mangelware

biorespect vermutet, dass der Bedarf an Eizellen nicht in der Schweiz selbst gedeckt werden kann. Aus vergleichbaren Ländern wie Norwegen und Österreich wurde bekannt, dass sich nach Zulassung des Verfahrens nicht genügend Frauen aus dem Land selbst für eine Eizellenspende zur Verfügung stellen. In Norwegen beträgt die Wartezeit für eine Behandlung mindestens ein halbes Jahr. Durch den Mangel an verfügbaren Eizellen werden Frauen und Paare, die das Verfahren in Anspruch nehmen wollen, direkt an ausländische Kliniken verwiesen. Das norwegische Gesetz sieht eine eingehende Aufklärung der Spenderinnen über mögliche Risiken vor. Die Aufwandsentschädigung ist gering und hat eher symbolischen Charakter, so dass der finanzielle Anreiz für eine Spende fehlt. Auch der Aspekt, dass die Eizellenspende «offen» erfolgen muss, hält Frauen von einer «Spende» ab. Für die Schweiz kann eine ähnliche Entwicklung unterstellt werden. Der Bedarf an Eizellen von Frauen wird nur durch Einkäufe aus dem Ausland gedeckt werden können. Wie dann kontrolliert werden kann, ob rechtliche Vorgaben eingehalten werden, bleibt offen. 

Medizinische Risiken nicht vernachlässigen

Die Gleichsetzung einer Samenspende mit einer Eizellenspende ist angesichts der medizinischen Risiken, die mit einer Eizellenspende einhergehen, unangemessen. Da die Studienlage zu den Risiken für alle Beteiligten an dem Verfahren dürftig ist, hat biorespect ein Gutachten erstellen lassen, das die medizinischen Risiken der Eizellenspende aufarbeitet. Das Gutachten wurde auch den Parlamentarier:innen zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass medizinische Risiken sowohl für die Eizellspenderin, für die Empfängerin und auch für die so entstehenden Kinder bestehen. Dabei setzen sich Frauen, die Eizellen spenden, einem medizinischen Risiko zum Nutzen Dritter aus. Frauen, die Eizellen abgeben, müssen sich einer Hormonbehandlung unterziehen, die nicht risikofrei ist. Eizellen werden operativ durch einen invasiven Eingriff entnommen, der ebenso risikobehaftet ist. 

Zusätzlich zu den allgemeinen Risiken einer künstlichen Befruchtung, besteht ein spezielles Risiko für die Empfängerin der fremden Eizellen. Im Schwangerschaftsverlauf ist das Risiko einer Präeklamsie (Schwangerschaftsvergiftung) nach einer Eizellenspende erhöht. Es gibt Hinweise, dass die immunologischen Unterschiede zwischen dem Fötus und der schwangeren Frau eine Rolle dabei spielen. 

biorespect fordert eine breite gesellschaftliche Debatte über die zentralen Aspekte der Technisierung der Fortpflanzung. Eine Zulassung der Eizellenspende sehen wir sehr kritisch. Wir fordern zumindest die Sistierung der Motion bis die Evaluierungsergebnisse des Fortpflanzungsmedizingesetzes vorliegen. 

> Weitere Infos
> Gutachten: Medizinische Risiken der Eizellspende -1.jpg
> Debatte über Eizellenspende - Video